Haftung Vereinsvorstand

Begründet der Vorstand eines eingetragenen Vereines Verbindlichkeiten, so haftet nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Es haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder. Haftung Vereinsvorstand: In Ausnahmefällen kann es zu einer sogenannten Durchgriffshaftung kommen, dann haften auch die Vorstandsmitglieder.

Begeht ein Mitglied des Vereins (in der Eigenschaft als Vereinsorgan) eine unerlaubte Handlung so greift die persönliche Haftung des Mitgliedes. In diesem Fall haften der Verein und auch das Mitglied selbst. (Haftung als Gesamtschuldner)