Haftung Verein

Vereinshaftpflichtversicherung - Haftung mit Vereinsvermögen

Der eingetragene Verein, der durch seinen Vorstand vertreten wird, haftet für Verbindlichkeiten mit dem Vereinsvermögen. Eine Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen ist somit nicht gegeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es zur Durchgriffshaftung durch die Vorstandsmitglieder des Vereins kommen.

Haftung bei unerlaubter Handlung eines Vereinsmitglieds

Bei einer unerlaubten Handlung des Vereinsmitglieds in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan, ist die persönliche Haftung des Vereinsmitglieds nicht ausgeschlossen. Bei der persönlichen Haftung des Vereinsmitglieds haftet auch der Verein.